Der Bestand an Sozialwohnungen im Land ist in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen. Der Immobilienmarkt mit Angebot und Nachfrage funktioniert in diesem Bereich nicht im erforderlichen Umfang. Ich werde deshalb mit der CDU in der Wohnraumpolitik des Landes einen Schwerpunkt auf die Schaffung sozialen Wohnraums setzen. Unser Ziel ist es, zu einer spürbaren Entlastung des sozialen Wohnungsmarktes zu kommen.
Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum bleibt ein drängendes Thema. Daher wollen wir in der CDU den Bau von Wohnraum in Stadt und Land leichter ermöglichen. Ich finde: Hemmnisse für eine innerörtliche Entwicklung müssen beseitigt werden, um eine ressourcenschonende Wohnbebauung zu ermöglichen.
Dort, wo die Nachfrage nach Wohnraum sehr hoch ist, wollen wir den Neubau von Wohnraum durch eine vereinfachte Ausweisung von Baugrund erleichtern. Die kommunale Bauleitplanung muss eine zunehmende Zahl fachgesetzlicher Normen (z. B. Umwelt-, Wasser-, Hochwasser- und Artenschutz) berücksichtigen, welche die Ausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflächen zunehmend schwieriger machen.
Doch wir müssen unsere Kommunen bei der Ausweisung von Bauland weiter unterstützen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Gemeindeordnung überarbeitet wird und u. a. der Negativkatalog nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO wieder geändert wird. Dazu soll die Bedarfserhebung bei der Aufstellung von Wohnbauflächen in Bauleitplänen für fünf Jahre ausgesetzt werden. Zudem wollen wir das beschleunigte Verfahren zur Schaffung von Wohnbauflächen nach § 13b BauGB entfristen. Wir unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne.
Des Weiteren werden wir in der 17. Legislaturperiode einen neuen Landesentwicklungsplan erstellen. Die Landesbauordnung werden wir zudem im Hinblick auf die Erleichterung des Wohnungsbaus evaluieren.
Gegenüber dem Bund setzen wir uns dafür ein, das Baukindergeld auch über den 31. März 2021 hinaus zu gewähren. Sollte sich der Bund hier nicht bewegen, werden wir ein Baukindergeld des Landes in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren einführen. Zusätzlich wollen wir die Erwerbsnebenkosten von Wohneigentum spürbar senken. Wir setzen uns deshalb weiterhin für eine Novellierung der Grunderwerbssteuer auf Bundesebene ein. Unser Ziel ist es, dass die Steuerpflicht für den Ersterwerb bei Wohneigentum entfällt. Denn wer privat ein Grundstück oder eine Wohnung für den Eigenbedarf erwirbt, soll einmalig bei der Grunderwerbssteuer entlastet werden. Des Weiteren ermäßigen wir die Grunderwerbsteuer von fünf auf 3,5 Prozent.