Einheitliche Regelungen für die Metropolregion

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Unterschiedliche Regelungen beim Versammlungsverbot und unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Öffnung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bereiten gerade in der Metropolregion Rhein-Neckar vielen Betroffenen Kopfzerbrechen. Grenzen zwischen Bundesländern gibt es zwar viele, aber das Dreiländereck hat aktuell mit den Regelungen von gleich drei Bundesländern zu kämpfen.

„Dass die Bundesländer, die sehr unterschiedlich von Covid-19 betroffen sind, im Rahmen des bundesweit vereinbarten Fahrplans auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit vorgehen können, begrüße ich ausdrücklich,“ so die CDU-Landtagsabgeordnete Julia Philippi. „Bei benachbarten Bundesländern erwarte ich aber eigentlich, dass sie sich zumindest abstimmen und berücksichtigen, dass die Grenzen im Alltag vieler Menschen keine Rolle spielen.“

Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verbands Region Rhein-Neckar, Landrat Stefan Dallinger, setzt sich Julia Philippi daher für eine stärkere Abstimmung zwischen den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein. Und aus Stuttgart erhält sie auch Signale, dass die Problematik aktuell verstärkt in den Blick genommen wird.

So könnte zum Beispiel Familie Schmidt vom Weingut Schröder in Heddesheim geholfen werden, die sich mit ihrem Anliegen an die Abgeordnete gewandt haben. Als Location für Familienfeiern und Firmenevents sind ihnen die Einnahmen aktuell massiv eingebrochen, weil keine Veranstaltungen zulässig sind. Wenn das Verbot bestehen bleibt während in Hessen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen erlaubt sind, werden auch Baden-Württemberger Räume in Hessen buchen.

„An diesem Beispiel sieht man deutlich, wie wichtig eine Abstimmung der Verordnungen der drei Bundesländer ist,“ so Philippi. Für das Infektionsgeschehen im Land sei es unerheblich, ob das Paar aus Baden-Württemberg die Hochzeit mit 100 Personen vor Ort oder in Bensheim feiere. Aber die baden-württembergischen Betriebe in der Region hätten aktuell einen massiven Nachteil im direkten Wettbewerb. „Es muss doch möglich sein, den bestehenden Staatsvertrag zwischen den drei Ländern auch in Zeiten von Covid-19 zur Anwendung zu bringen. Gerade jetzt könnten die drei Ministerpräsidenten zeigen, dass sie es ernst meinen mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.“

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